AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Touristik Sasbach tritt ausschließlich als Vermittler touristischer Einzelleistungen auf.
VERTRAGSABSCHLUSS
Der Auftrag an mich, eine touristische Dienstleistung zu erbringen, kann mündlich, schriftlich oder über Online Dienste
erfolgen.
Die vertragliche Pflicht von Touristik Sasbach, ist eine ordnungsgemäße Abwicklung der gebuchten Leistungen durch die Leistungsträger.
HAFTUNG
Die Haftung durch Touristik Sasbach erstreckt sich auf sorgfältige Auswahl der Leistungsträger.
Touristik Sasbach haftet nicht für die Erbringungder von ihr vermittelten Leistungen.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund haftet Touristik Sasbach nicht, es sei denn, aus grober Fahrlässigkeit.
Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Tour nicht länger als 24 Stunden dauert,
keine Übernachtung einschließt, und der Reisepreis 75,00 Euro p.P. nicht übersteigt.
LEISTUNGEN
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der zum Zeitpunkt der Reservierung maßgeblichen Leistungsbeschreibung
( Internet, Prospekt ) sowie den weiteren Vereinbarungen.
Zusätzliche Zusicherungen, Nebenabreden und besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des Gastes sollen in der Reservierungsbestätigung aufgenommen werden.
ZAHLUNG
Bei allen von Touristik Sasbach vermittlten Leistungen, muss spätestens 14 Werktage vor Inanspruchnahme der Leistung, der Zahlungseingang erfolgt sein.
Sollte bis spätestens 7 Tage vor Leistungserbringung keine Zahlung erfolgt sein, ist Touristik Sasbach berechtigt, ohne vorhergehende Mahnung , die erhobenen Stornokosten der Leistungsträger bei Ihnen geltend zu machen.
Nachdem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Gast verpflichtet, folgende Entschädigungen als Stornogebühr zu bezahlen :
bis 4 Wochen vor gebuchter Tour 5% des Gesamtpreises
bis 3 Wochen vor gebuchter Tour 15% des Gesamtpreises
bis 2 Wochen vor gebuchterTour 35 % des Gesamtpreises
bis 1 Woche und danach 50% des Gesamtpreises
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Touristik Sasbach.
Dem Gast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden,
oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
GERICHTSSTAND
Der Gerichtsstand ist Emmendingen.
Touristik Sasbach
Christiane Meindl
Leistungsträger im touristischen Bereich
Waidmatten 3
79361 Sasbach
Tel: 07662 947214